SSDI - Schweizerisches Steindenkmäler-Inventar

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Anfang der 1990-er Jahre ermöglichte die Schweizerische Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte der Schweiz (heute: "Archäologie Schweiz") mit Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung die Publikation einer Monographie über die "Schalen- und Zeichensteine der Schweiz". Im dort erarbeiteten Inventar zeigte sich, dass die Abgrenzung des Begriffs "Schalensteine" bzw. "Schalen- und Zeichensteine" schwierig ist und als besonderes Kulturgut in einen grösseren Zusammenhang gestellt werden muss, welcher alle Steinobjekte mit Spuren menschlicher Bearbeitung umfasst.

Den verschiedenen Kulturgütern wird auf Grund ihrer Eigenschaften internationale, nationale, regionale und lokale Bedeutung zugewiesen. Die Kultur- und Naturgüter nationaler und regionaler Bedeutung sind inventarisiert und unterstehen damit dem Schutz bei bewaffneten Konflikten (KGS Inventar). Einige der Güter sind dem Denkmalschutz unterstellt, dessen Ziel es ist, Denkmäler dauerhaft zu erhalten und dafür zu sorgen, dass sie nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden. Für den Denkmalschutz sind in der Schweiz die Kantone zuständig, ebenfalls kantonal geregelt sind die Schutzmassnahmen für Kultur- und Naturgüter regionaler und lokaler Bedeutung (Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz NHG). Der Schutz bedeutender Ortsbilder, geschichtlicher Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler ist im Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vorgeschrieben. Der Schutz der Güter und Zonen von archäologischem Interesse ist ebenfalls kantonal geregelt. Leider nehmen die verschiedenen Kantone ihre Aufgabe unterschiedlich wahr, was sich in der unterschiedlichen Inventarisierung und Sicherstellung dieser Güter äussert.

Seit dem Jahre 2000 wurden in einigen Kantonen oder Regionen ein Teil dieser Güter regionaler und lokaler Bedeutung in Geotopinventaren erfasst. Leider blieb die Liste dieser Inventare unvollständig, ausserdem wurden die Güter nicht nach einheitlichen Kriterien erfasst. Das vorliegende Inventar der Steindenkmäler der Schweiz versucht die Lücken zu schliessen und enthält deshalb alle gemeldeten schweizerischen Kulturgüter, die unter den Begriff des Kulturguts Steindenkmal zusammen gefasst werden können, auch diejenigen, deren Standort nur ungenau bekannt ist oder die bereits zerstört sind. Wenn diese Kulturgüter noch erhalten sind, so ist es wünschenswert, dass sie als Geländedenkmäler zugänglich gemacht werden. Ziel des Inventars ist es, vorhandene Lücken zu füllen und so zum Schutz der noch nicht zerstörten Objekte beizutragen.
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